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HERZ und QUALITÄT in Sachen Immobilien 

ERSTELLUNG EINES KURZGUTACHTENS

Ein Kurzgutachten ist eine komprimierte Variante eines vollständigen Gutachtens.

 

Es dient dazu, eine erste Einschätzung zu bestimmten Sachverhalten, wie zum Beispiel den Wert einer Immobilie, zu ermöglichen.
Im Gegensatz zu einem ausführlichen Gutachten, das eine tiefgehende Analyse und eine umfassende Bewertung aller relevanten Faktoren bietet, beschränkt sich das Kurzgutachten auf die wesentlichen Aspekte des Bewertungsgegenstandes. Es verzichtet auf eine detaillierte Darstellung. Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, seine rechtliche Bedeutung leitet sich jedoch aus allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen ab, insbesondere den Vorschriften zur Beweislast und den Mitwirkungspflichten der Parteien in einem Rechtsstreit. Im Rahmen dieser Vorschriften werden Kurzgutachten allgemein als zulässige Beweismittel im Zivilprozess anerkannt.

 

Kurzgutachten finden in verschiedenen Rechtsbereichen und zu unterschiedlichen Zwecken Anwendung.

Zu den häufigsten Einsatzbereichen gehören:

Kauf oder Verkauf von Immobilien: Hier dienen Kurzgutachten oft als Grundlage für Preisverhandlungen und helfen den Beteiligten bei der Entscheidungsfindung.
Erbschaften und Schenkungen: Bei Erbschaften oder Schenkungen kann ein Kurzgutachten genutzt werden, um den Verkehrswert der betreffenden Vermögenswerte nachzuweisen.
Trennungen und Scheidungen: In solchen Fällen kann ein Kurzgutachten verwendet werden, um den Wert des gemeinsamen Vermögens, beispielsweise des gemeinsamen Hauses, zu ermitteln.
Finanzierung und Kredite: Banken und andere Kreditinstitute verlangen häufig ein Kurzgutachten, um den Wert der als Sicherheit dienenden Immobilie oder anderer Vermögenswerte zu bestätigen.

 


Kann ein Kurzgutachten in einem Gerichtsverfahren verwendet werden? 

 

Ja, es kann grundsätzlich als zulässiges Beweismittel in einem Zivilprozess dienen. Es ist jedoch zu beachten, dass seine Beweiskraft im Vergleich zu einem Vollgutachten in der Regel geringer ist und es möglicherweise nicht ausreicht, um die Beweislast einer Partei zu erfüllen. Die Entscheidung, ob das Kurzgutachten als Beweismittel akzeptiert und verwertet wird, liegt beim zuständigen Gericht. Es zeigt sich, dass Kurzgutachten in vielen Situationen eine nützliche und kostengünstige Alternative zu Vollgutachten darstellen. 


KURZGUTACHTEN

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Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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